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inkassobueros
Inkassounternehmen, sind Dienstleistungsunternehmen, die Gläubigern, gegen Provision, dazu verhelfen, ihnen verschuldetes Geld zu erlangen. Juristisch ausgedrückt, geht es hierbei um „gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen“. In der Regel ist die Rechtsform eines Inkassovertrages ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Die Tätigkeit ein Inkassounternehmen zu führen, steht in Deutschland unter Erlaubniszwang. Die Zuständigkeit für die behördliche Erlaubnis ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist arbeiten Inkassobüros mit Anwaltskanzleien und Privatdetektiven zusammen, da die Unternehmen bislang nur außergerichtlich tätig sein durften. Der betroffene Gläubiger hat möglicherweise selbst nicht die Zeit, die Nerven oder auch nur das juristische Know-how, um seine Forderungen einzutreiben. In diesen Fällen empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Inkassobüros. Es gibt einzelne Gesellschaften, die auch gleich von Anfang an die Rechnung stellen, beispielsweise haben Ö?rzte eine spezielle Gesellschaft, die ihr Honorar einfordert.
http://www.finanzen.de/private-krankenversicherung.html
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Inkassolution als Unterstützung beim Verfahren der BetreibungArtikel jetzt lesen
In der Schweiz ist die Betreibung ähnlich wie bei uns in Deutschland das Verfahren der Zwangsvollstreckung. In einigen wesentlichen Punkten unterscheidet es sich jedoch wesentlich von den deutschen Gesetzen. So ist es in der Schweiz sehr viel kostengünstiger und schneller Forderungen geltend zu machen.
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