Ein selbständiger Buchhalter kann nach gesetzlichen Vorschriften mit einer 3-jährigen Berufsausbildung als Steuerfachangestellter oder Bilanzbuchhalter nach § 6 Abs. 4 StberG ein Buchhaltungsbüro führen. Das Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Lohnabrechnung von Unternehmen fertigen. Das Unternehmen kann bis zu 30% an internen Personalkosten für Angestellte der Buchhaltung sparen. Ein Buchhaltungsbüro ist mit fachlichem Wissen ausgestattet und kann problemlos mit ihrem Steuerberater zusammenarbeiten.
Premiumeintrag: Eintrag aufwerten lassen [ einmalig 99 Euro ]
Seiteninhaber: Torsten Paul
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