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Outsourcing von Buchhaltung und Lohn durch externe Buchhaltungsbüros ist eine Möglichkeit Unternehmensaufwendungen für Personal einzusparen. Selbständige Buchhalter erledigen die Arbeit nach gesetzlichen Vorschriften. Ein Unternehmen kann nach Statistiken bis zu 30% an internen Personalaufwendungen sparen, wenn die eigene Buchhaltung an externe Dienstleister ausgelagert wird. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern ist auch durch ein Buchhaltungsbüro gegeben. Nach Änderung des § 7 der BOStB können Steuerberater mit externen Buchhaltern freie Mitarbeiterverträge schließen. Die Finanz- sowohl auch Lohnbuchhaltung kann von selbständigen Buchhalter oder Buchhaltungsfirmen übernommen werden. Ein Unternehmen spart für Arbeitnehmer Aufwendungen der Sozialversicherung wie Lohnfortzahlung, Mutterschutz oder Krankheit. Ein Buchhaltungsbüro erbringt Dienstleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 StberG. Eine optimale Outsourcing-Variante für Firmen die Personal für die Bu
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