Betreuungsbüro Kulle - Nachlasspfleger im Falle vom Gericht angeordneter Fürsorgemassnahmen. Übernahme der Nachlassverwaltung, auch als gesetzlicher Vertreter sowie Erbenermittlung bei unbekannten Erben. In einer Vielzahl der Nachlasspflegschaftsverfahren sind die Nachlässe überschuldet oder doch so dürftig, dass die Tätigkeit des Pflegers sich entgegen der h. M. auf Gläubigerbefriedigung beschränkt; eine Erbenermittlung findet in solchen Fällen nicht statt. Die Nachlasspflegschaft ist eine Massenerscheinung und führt oft zur vollständigen Liquidation des Nachlasses, wenn die Masse für die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens nicht ausreicht.
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