Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte man seine Verteidigung von Beginn an planen. Hat man also eine Vorladung von der Polizei erhalten, oder aber die Aufforderung der Polizei, sich schriftlich zu äußern, dann sollte man zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht um Rat fragen. In der Regel übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung gegenüber der Polizei, so dass der beschuldigte nicht zur Vorladung erscheinen muss und fordert gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht an. Nachdem sich das der Anwalt einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschafft hat, wird der Mandant über seine rechtlichen Möglichkieten informiert. Dabei stehen die Interessen des Mandanten selbstverständlich im Vordergrund. Als Interessenvertreter des Mandanten wird man dann als Rechtsanwalt das Anliegen des Mandanten gewissenhaft, engagiert und kompetent gegenüber der Staatsanwaltschaft vertreten. Verschenken Sie nicht eine komfortable Ausgangsposition sondern nutzen Sie Ihre Rechte.
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