Es gibt im Autohandel viele Unstimmigkeiten.
Sie haben vor ein Fahrzeug von weiter weg zu kaufen.
Haben sich auch bereits mit dem Verkäufer bezüglich der Abholung in Verbindung gesetzt.
Jedoch auf dem Weg dorthin kriegen Sie von dem Verkäufer telefonisch Folgendes mitgeteilt: „Das Fahrzeug ist verkauft. Sie brauchen nicht mehr zu kommen“.
„Es stellen sich dann die Fragen, wer Ihnen die Unkosten, z.B. Benzin oder Ihre vertane Zeit, erstattet.
Die Abwicklung der Verkaufsverhandlung unter Benutzung unseres Online-Angebots führt dazu, dass Ihnen gegenüber der Verkäufer zur pauschalen Erstattung Ihrer Kosten verpflichtet ist.“
Sollte sich der Verkäufer nicht an diese Vereinbarung halten, ist dieser verpflichtet die Ihnen entstandenen Unkosten mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,- Euro zu erstatten.
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Seiteninhaber: Ellen
Mikrodaten der Webseite:Fahrzeug sicher kaufen oder verkaufen
Es gibt im Autohandel viele Unstimmigkeiten.
Sie haben vor ein Fahrzeug von weiter weg zu kaufen.
Ha...