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Auf unserer Seite erfahren Anleger, wie man mit Hilfe eines Freistellungsauftrags Steuern sparen kann. Wenn Sie mit Ihrer Geldanlage Zinsen oder Dividenden einnehmen, müssen sich diese auch noch versteuern. Glücklicherweise hat aber jeder Anleger Anspruch auf den Sparerpauschbetrag. Dieser Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer verschont werden. Derzeit liegt der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Eheleute, die bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagt werden. Wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, signalisieren Sie, dass Sie ihren Sparerpauschbetrag ausschöpfen wollen und es wird keine Abgeltungssteuer erhoben.
Premiumeintrag: Eintrag aufwerten lassen [ einmalig 99 Euro ]
Seiteninhaber: Markus Schmidt
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Seite aufgenommen am: 06.07.2022
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