In einem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich finden Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich dieselben Leistungen wie ein privat Krankenversicherter zu versichern. Zu diesen Leistungen gehört das Einbettzimmer oder Zweibettzimmer genauso wie die Behandlung durch den Chefarzt. Besonders Augenmerk sollte der Verbraucher auf die Erstattungshöhe hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte legen. Die Erstattung der Krankenhauszusatzversicherung sollte über den 3.5fachen Satz der GOÄ liegen. Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine Krankenhauszusatzversicherung abschließen kann, der kann eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen wählen. Hier kann ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer ohne Chefarztbehandlung abgesichert werden.