Private Kredit- und Darlehensraten lassen sich mit einer Ratenschutzversicherung absichern. Möglich ist eine Ratenschutzversicherung von mehreren Hundert Euro im Monat. Die Ratenschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer bei finanziellen Schwierigkeiten auf Grund einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit ab. Im Gegensatz zur privaten Arbeitslosenversicherung können nicht nur Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter) die Ratenschutzversicherung abschließen, sondern auch Selbständige. Wie eine Hausratversicherung oder Unfallversicherung kann auch die Ratenschutzversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Versicherungsjahrs gekündigt werden.