Wir erledigen sämtliche Arbeiten die nach dem Steuerberatungsgesetz § 6 Abs. 3 und 4 den Befugnissen eines selbständigen Buchhalters entsprechen. Wir kontieren und buchen ihre laufenden Geschäftsvorfällen mit anschliessender betriebswirtschaftlicher Auswertungen preiswert und fristgerecht. Weiterhin übernehmen wir die Lohnabrechnungen mit entsprechender Anmeldungen bei Krankenkassen, Baulohn ist nach Absprache möglich. Wir arbeiten eng mit ihrem Steuerberater zusammen um den reibungslosen vorbereiteten Abschluss ihres Beraters zu gewährleisten. Fragen Sie uns nach dem geeigneten Steuerberater für ihre Firma. Wir helfen ihnen bei der Suche für die Steuerberatung. Nach Absprache erstellen wir Ihnen ein kostenloses unverbindliches Angebot für die lfd. Finanz- und Lohnbuchhaltung.
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laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnungen
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