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Im Rahmen einer jährlichen Mitgliedschaft fertigt der Lohnsteuerhilfeverein die jährliche Steuererklärung von Arbeitnehmern. Die Einkünfte dürfen ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit sein. Ausnahmen ergeben sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen wenn diese nicht mehr als 13.000 Euro (Einzelveranlagung) betragen. Der Arbeitnehmer genießt eine ganzjährliche Betreuung und Beratung innerhalb der Mitgliedschaft. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Einkünfte.
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Im Rahmen einer jährlichen Mitgliedschaft fertigt der Lohnsteuerhilfeverein die jährliche Steuererklärung von Arbeitnehmer...
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Inhaber: BBH Lohnsteuerhilfeverein
Kategorie: steuerberater
Link aufgenommen am: 30.11.2011
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