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Sie benoetigen eine P-Kontobescheinigung, weil Ihr Konto gepfaendet wird, dann sind Sie hier genau richtig. Gerne erstellen wir Ihnen eine solche Bescheinigung. Was wir dafuer von Ihnen benoetigen, finden Sie unter Unterlagen und Kosten. Sollten Sie eine einmalige Sonderzahlung erhalten, auf Ihrem Konto liegt jedoch eine Pfändung, auch dann benötigen Sie eine P-Kontobescheinigung. Einige Banken verlangen, dass diese beim erstmaligen Einreichen nicht älter als 2 Monate ist. Auch erhöht sich der Pfändungsfreibetrag alle 2 Jahre zum 01.07. in den ungeraden Jahren. Wie hoch der Pfändungsfreibetrag derzeit ist, erfahren Sie auf unserer Webseite.
Premiumeintrag: Eintrag aufwerten lassen [ einmalig 99 Euro ]
Seiteninhaber: Caroline Brandt
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Seite aufgenommen am: 18.10.2017
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