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Bei Arbeitslosigkeit ist es in der Regel so, dass man sein eigenes Vermögen zuerst aufzubrauchen hat, bevor man Hartz-IV bekommt. Hier ist die Rister-Rente eine Ausnahme, welche sich aus der staatlichen Förderung ergibt. Ihr angespartes Kapital bleibt Ihnen also auch bei Hartz-IV erhalten. Daher ist die Rister-Rente als einzige private Altersvorsorge Hartz-IV-fest. Gern erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Ab 2007 konnten drei Prozent des Brutto-Jahresgehaltes angespart werden. Hierbei werden ebenfalls die Förderbeträge der RisterRente erhöht. Ab 2008 ist es dann möglich, dass vier Prozent gespart werden können. Für Anleger mit niedrigem Einkommen oder mit Kindern ist die RisterRente besonders sinnvoll, sie kann aber auch für besser Verdienende eine durchaus zu betrachtene Anlagemöglichkeit sein.
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Seiteninhaber: Mario Vollbrecht
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Seite aufgenommen am: 02.01.2008
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