Bei der Selbstbestimmungsinitiative nein zu sagen, ist ein Schritt die „Schweizer Recht satt fremde Richter“ Abstimmung zu kippen. Man kann die SVP Initiative fremde Richter auch als Anti Menschenrechts Initiative betrachten, denn hierbei soll die Europäische Menschenrechtskonvention zukünftig nicht mehr über nationalem Recht stehen. Folglich zählen nur Urteile, die von Schweizer Richtern getroffen werden und solche können nicht mehr durch den EuGH aufgehoben werden. Es gibt zahlreiche Beispiele, die zeigen, wie wichtig die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Schweizer sind, die durch Schweizer Recht das Völkerrecht verletzt sehen.
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