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Ist man jung, macht man sich in der Regel keine Gedanken über das Alter und den Tod. Doch je näher das Alter rückt, desto intensiver sollte man sich mit Dingen wie Testament, Patientenverfügung oder Sterbegeldversicherung beschäftigen. Testamente werden durchaus auch schon in jüngeren Jahren aufgesetzt, beim Thema Sterbeversicherung sind meistens sowohl Jung als auch Alt überfragt. Bis zum Jahr 2004 war das Sterbegeld noch eine Aufgabe der Krankenkassen. Nachdem die Übernahme der Kosten für die Bestattung durch die gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde, muss ein jeder für die Kosten selbst aufkommen. Übrigens ist die Erstattung des Sterbegeldes keine Leistung, die eine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
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