Gerade kleinere Unternehmen (mit bis zu 30 Mitarbeitern/innen) sind von der gesetzlichen Umlage U1 (Lohnfortzahlung wegen Krankheit) betroffen. Die Beitragssätze der einzelnen kassen sind hierbei extrem unterschiedlich. In 2018 liegen dies zwischen 0,90% und 3,90% des laufenden Bruttoarbeitsentgeltes der Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass sich ebenfalls die Erstattungssätze deutlich unterscheiden: In 2018: zwischen 40% und 80%. D.h, dass Arbeitgeber dann zwischen 20% und 60% Eigenbeteiligung haben. Die "ptimale" Einstufung jedes Belegschaftsmitglieds kann auf der Seite überschägig berechnet werden. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Informationen und Hinweise auf der Seite.