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Es betrifft NUR VERTRÄGE, die vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen worden sind. Sie wollen wissen, ob das auch stimmt ? Zu Ihrer Sicherheit, dass dies auch korrekt ist können Sie hier nachlesen : Die BGH Rechtsprechung zum Thema Rückabwicklung / Widerruf von Lebensversicherungen macht es möglich mit dem Urteil aus dem Jahre 2016. Nachzulesen : BVerfG, 23.05.2016, BvR 2230/15 - Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Und auch beim Bund der Versicherten und dem Verbraucherschutz bestens bekannt. Sind Ihre Verträge auch dabei ? Dann lassen Sie diese durch uns einfach mal in einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen und entscheiden Sie dann selbst, ob es sich auch für Sie lohnt. Welche Verträge betrifft das ? Kapitallebensversicherungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Betriebliche Altersvorsorge, Rürup, Riester (Policenmodell), egal ob diese schon : irgendwann gekündigt, ausbezahlt oder beitragsfrei gestellt worden sind, ausgelaufen oder noch laufen
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Seite aufgenommen am: 27.08.2017
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