In Deutschland gibt es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich rund 2,4 Millionen Unfälle die von der Polizei erfasst werden. Wie hoch aber die tatsächliche Zahl wirklich liegt, ist nur schwer abzuschätzen. Denn gerade Unfälle mit einem auf den ersten Blick geringen Sachschaden werden oft ohne Polizei abgewickelt. In der Regel handelt es sich hierbei um Bagatellschäden, die beispielsweise beim Ausparken des Fahrzeugs an einem anderen Auto entstehen. Neben einem kaputten Blinkerglas, kann das auch zu kleineren Dellen und Schrammen an der Stoßstange sowie der Autotür führen.
Da die Schuldfrage dabei im Regelfall eindeutig ist, tauschen Verursacher und Geschädigter dann selbst die Adressen untereinander aus und verständigen sich häufig darauf, den Schaden ohne Autoversicherung zu regeln. Auch der GDV hält eine polizeiliche Unfallaufnahme bei Bagatellschäden nicht für zwingend erforderlich, solang sich der Schaden eben in einem Rahmen befindet, der eine Summe von 700 Euro nicht übersteigt und dabei keine Personen verletzt wurden sowie kein Alkohol im Spiel war. In dies der Fall, können die Beteiligten auch selbst das Unfallprotokoll aufnehmen, das sich am Europäischen Unfallbericht orientieren sollte. Hier ist besonders darauf zu achten, dass dieses alle wichtigen Informationen wie Autokennzeichen, Namen und Adressen sowie den Ort und den Zeitpunkt des Unfalls enthält und zudem von beidem Beteiligten unterschrieben wurde. Sehr hilfreich und empfehlenswert ist es auch, vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug Fotos zu machen sowie die gesamte Unfallstelle von verschiedenen Blickwinkeln aus zu fotografieren.
Damit ein Bagatellschaden der vom Autofahrer aus eigener Tasche bezahlt werden soll, sich am Ende nicht als viel teurerer Schaden herausstellt, sollte dieser vorsichtshalber innerhalb einer Woche der Autoversicherung gemeldet werden. Denn wenn sich später herausstellt, dass die Schadenshöhe doch viel größer ist, kann der Versicherte dann den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Um von vornherein sicherzugehen, ob ein größerer Schaden vorliegt, genügt in der Regel der Gang in die Werkstatt des Vertrauens. Dort kann dann auch die Frage geklärt werden, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder aber ein Kostenvoranschlag ausreicht. Besonders problematisch sind hierbei immer wieder Unfälle, bei denen die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen wurde. Denn trotz einer äußerlich eher geringen Beschädigung, können hier auch versteckte Schäden am Pralldämpfer, Träger oder an verdeckten Blechen entstanden sein, die schnell die Reparaturkosten in die Höhe treiben.