
....Ohne einer Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufssparte kann das den finanziellen Ruin für den beratenden Unternehmer bedeuten. Nicht alle Anbieter versichern Es gibt viele Anbieter und Tarife auf dem Markt, welche eine Berufshaftung übernehmen. Doch meist sind diese auf bestimmte Berufe spezialisiert. In anderen Fällen gibt es Ausschlüsse bestimmter Beratungsbereiche. Wer auf der Suche ist, sollte darauf achten, solche Leistungsminderungen zu verhindern. Denn sonst ist der Versicherungsschutz mehr als unzureichend, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf https://www.berufshaftpflicht-fp.de/unternehmensberater/ .
Welche Beratungen sollten versicherbar sein: Wie bereits schon erwähnt, existieren Policen, welche nicht alle Beratungsbereiche absichern. Wer einen guten Schutz haben will muss darauf achten, dass die Strategieentwicklung und -umsetzung, Existenzgründung und Firmengründung, Finanzierung und Fördermittel, Rationalisierung, Einführung neuer Technologien, Cash-Flow-Planung, Organisation wie z.B. Buchführung, Rechnungswesen, Controlling, Logistik, Zertifizierung EDV- und IT-Beratung, Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung, Auslagerung (Outsourcing), Umstrukturierung, Kostensenkung, Marketing, Vertrieb und Merchandising Risiko- und Qualitätsmanagement, Datenschutz,Personalberatung, Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse), Schulungen und Coaching und Prozessberatung mit versichert sind.
Kombinierung mit anderen Haftungspolicen sinnvoll aber kostspielig: Die Berufshaftpflichtversicherung kann meist mit einer Vermögenshaftpflicht (VSH), Betriebshaftpflicht (BHV), Zusatzschutz für Eigenschaft bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC) und mit einer Versicherung für die D & O Haftung als Interimsmanger kombiniert werden. Sicherlich ist eine Erweiterung des Schutzes sinnvoll, doch die finanzielle Belastung durch die Versicherungsprämien darf hier auch nicht vergessen werden. Nicht im jeden Fall ist daher jeder Kombinierung nötig oder sinnvoll. Pflicht für einige Berufe in Deutschland Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater müssen in Deutschland eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, um eine Zulassung von der jeweiligen Kammer zu erhalten. So soll sicher gestellt werden, dass der Ausübende ausreichend gegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert ist. Diese Pflicht ist in diesen Fall sinnvoll zum Schutz des Verbrauchers als auch für den Protektion des individuellen Beraters.


