Wirtschaftskriminalität gibt es im Großen wie im Kleinen – stets mit bösen Folgen für Firmeninhaber. Eine ganze Reihe unterschiedlicher Straftaten lassen sich unter der Bezeichnung Wirtschaftskriminalität zusammenfassen. Diebstahl, Abrechnungsbetrug, Untreue und Werksspionage sind nur einige hiervon. Gerade dann, wenn es sich um geübte Täter handelt, ist es umso schwieriger, ihnen etwas nachzuweisen. Die Beauftragung einer erfahrenen Detektei kann beizeiten für Aufklärung und somit für die Abwendung von Schäden vornehmlich finanzieller Art sorgen. Prinzipiell ist eine Detektei die richtige Anlaufstelle, wenn es um Vorfälle geht, die entweder im arbeits-, im zivil- oder im strafrechtliche Sinn als Rechtsverstoß zu betrachten sind.
Sobald man als Arbeitgeber beispielsweise Fehlbeträge feststellen muss oder für andere Ungereimtheiten im Betrieb Erklärungen haben möchte, ist es empfehlenswert, eine Detektei zu kontaktieren. Es gilt, sich für eine Detektei Stuttgart zu entscheiden, die Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) ist. Die Detektivunternehmen, die dem 1950 gegründeten Bundesverband angeschlossen sind, müssen den hohen Anforderungen des Verbandes hinsichtlich Sachkunde und Arbeitsweisen entsprechen. Die für die ausgewählte Detektei arbeitenden Detektive haben die Möglichkeit, die erforderlichen gerichtlichen Beweise in Zusammenhang mit Rechtsverstößen zu besorgen. Auf welche Weise dies geschieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Welche Möglichkeiten haben Detektive, Beweise zu beschaffen beziehungsweise Täter zu überführen? Im Bereich der Wirtschaftskriminalität spielen zumeist Unterlagen eine wichtige Rolle. Deshalb sind Detekteien häufig zunächst einmal damit beschäftigt, Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge zu sichten. Folglich ist unter anderem gutes Wissen auf den Gebieten Wirtschaft und Finanzen gefragt. Größere Detektivunternehmen beschäftigen sowohl Wirtschafts- als auch Privatdetektive. Eine gängige Vorgehensweise, um Ungereimtheiten im betrieblichen Ablauf aufzuklären, ist die Mitarbeiterüberwachung. Formen dieser Überwachung können Kommunikations- und Videoüberwachung sein. Zudem werden Detektive für die direkte Beobachtung/Observation von Personen eingesetzt. Auch um Wirtschaftskriminellen Taten nachweisen zu können, kann die Sicherung von Spuren notwendig sein. Die Spurensicherung bedient sich unter anderem der DNA-Analyse und der Forensik. Basis für das Tätigwerden einer Detektei Das in §193 StGB formulierte „berechtigte Interesse“ muss vorliegen, um in die Rechte einer anderen Person eingreifen zu dürfen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass derjenige, der die Detektei beauftragt, eben dieses „berechtigte Interesse“ darlegen kann. Erst dann darf ein in Deutschland ansässiges Detektivunternehmen tätig werden. Nach Schilderung des Falls und Beauftragung des Unternehmens können die Detektive Ihre Arbeit aufnehmen. Klienten, die befürchten müssen, überwacht zu werden, haben die Möglichkeit, die Detektei über einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Zudem kann die Kontaktaufnahme per Post oder sicherem Telefon erfolgen.