
Wenn ein Neugeborenes in seine Familie kommt, fällt meistens ein Einkommen für eine oft längere Zeit weg. Meistens ist dass es das Einkommen der Mutter. Diese ist dadurch berechtigt Elterngeld zu beantragen. Sollte der Vater auch Elternzeit nehmen, ist dieser ebenfalls berechtigt Elterngeld zu beantragen. Jeder der vor der Geburt gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf das Elterngeld, welches vom Staat finanziert wird. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich automatisch das Elterngeld, aber auch Mehrkinderfamilien bekommen mehr Elterngeld. Das Elterngeld soll die jungen Eltern in den ersten Monaten etwas unterstützen, damit der Verdienstausfall nicht ganz so hoch ist. Die staatliche Hilfe kann 300 Euro im Monat betragen und staffelt sich dann durchs Nettoeinkommen immer höher bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro. Sollte man aber als Ehepaar ein Einkommen über 500.000 Euro verdienen oder als Alleinerziehende ein Einkommen von 250.000 Euro haben, so bekommt man kein Elterngeld. Einen Elterngeld Antrag kann man im Internet sich herunterladen. Auch Selbständige können Elterngeld beantragen. Die Selbständigen sollten mit den Antrag zu ihrem für sie zuständigen Elterngeldstelle des Bundes gehen, denn hier kann man keine Standardformel nennen. Jeder Antrag muss individuell erstellt und geprüft werden. Zu dem Gespräch sollte man auch die nötigen Unterlagen mitbringen. Der ausgefüllte Antrag kann nicht per Internet wieder zurück geschickt werden, sondern muss klassisch per Post und da am besten mit Einschreiben mit Rückschein geschickt werden oder direkt persönlich bei der Elterngeldstelle abgeben. Auch Eltern die im europäischen Ausland tätig sind, können einen Elterngeldantrag ausfüllen. Was sie dazu alles beachten müssen, sagt ihnen die Elterngeldstelle des Bundes ihres Wohnsitzes. Wenn der Staat, die Familie schon unterstützt oder auch die Alleinerziehende, so wird das Elterngeld seit 2011 angerechnet.


