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EuGH: Pauschale Besteuerung von Fonds ist rechtswidrig

Fonds und Aktien sind gleich zu besteuern Eigentlich soll steuerlich kein Unterschied gemacht werden zwischen der Investition in Fonds und anderer Wertpapieren. In der Praxis kommt dies jedoch immer wieder vor. Denn dazu müssen alle steuerlich relevanten Angaben form- und fristgerecht veröffentlicht werden, zum Beispiel im elektronischen Bundesanzeiger. Doch vor allem ausländische Fonds bzw. Fondsanteile werden diesen Vorgaben oft nicht gerecht. Bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften kann das Finanzamt dann eine pauschale Besteuerung vornehmen. Für den Anleger bedeutet das, dass 70% der Wertsteigerung des Fondsanteils angesetzt werden.

 

Es sind aber mindestens 6% des letzten festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen. Im schlimmsten Fall müssen private Anleger Erträge aus ihren Fonds versteuern, die in Wirklichkeit gar nicht erwirtschaftet wurden.   Klage vor dem EuGH In der Klage, die bis vor den EuGH ging, wurde am 9. Oktober nun ein Urteil gefällt, nach dem eine derartige pauschale Besteuerung von Fonds rechtswidrig ist (AZ C-326/12). Die Richter sahen hierin eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs, da diese Regelung vor allem ausländische Fonds/-anteile betrifft. Denn deutsche Fonds veröffentlichen normalerweise ihre Besteuerungsgrundlagen. Der Europäische Gerichtshof bemängelte zudem die fehlende Möglichkeit, Unterlagen vorzulegen, mit denen die tatsächlichen Fondserträge nachgewiesen werden könnten.

 

Folgen für Fondsanleger Von nun an sollte es auch möglich sein vorschriftsgemäß erstellte Fondserträge auch im Nachhinein als Berechnungsgrundlage ansetzen zu lassen. Anleger sollten also prüfen, ob Fondserträge pauschal besteuert wurden oder werden. Möglicherweise lässt sich die Steuerbelastung damit nachträglich mindern. Es gilt allerdings zu bedenken, dass sich das Urteil auf Fonds bzw. Fondsanteile bezog, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, also vor der Einführung der Abgeltungsteuer. Ob sich das Urteil auch auf später erworbene Fonds ausweiten lässt, bleibt abzuwarten.

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