Gesetzestexte sind allgemein formulierte verbindliche Rechtsnormen, die vom Staat festgesetzt wurden und schriftlich festgehalten sind. Dies geschieht in einem förmlichen Verfahren durch den Staat als Gesetzgeber. Im materiellen Sinne sind Gesetzestexte alle abstrakten und generellen Rechtsvorschriften, wobei neben den parlamentarisch verabschiedeten Rechtsnormen auch Rechtverordnungen und Satzungen hinzuzählen. Im formellen Sinne hingegen sind Gesetze alle vom Parlament verabschiedete Akte, zu denen nicht nur Rechtsnormen, sondern auch Erteilungen von Kreditermächtigungen sowie Aufstellungen von Haushaltsplänen zählen.