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Maßnahmen bei einem Hausrückbau

Hat ein Interessent das gewünschte Grundstück und das darauf stehende Gebäude besichtigt, muss ein Gutachter zunächst eine Bewertung erstellen. Das betrifft den Wert des Gebäudes sowie die voraussichtlich aus dem Rückbau entstehenden Kosten. Hier hilft ein Abrisskataster, einen Zeitplan zu entwerfen und die Kosten zu kalkulieren. Dann kann das Objekt erworben und der Bauherr einen Abrissunternehmer mit der Erledigung beauftragt werden, der zunächst ein Konzept zum Auftrag erstellt. Das kann zum Beispiel durch eine Abbruchfirma in München erfolgen. Jeder Rückbau ist von der zuständigen Behörde zu genehmigen, weshalb zunächst ein Antrag auf Rückbaugenehmigung gestellt werden muss. Wenn dem Antrag stattgegeben wurde, sind unbefugte Besucher des Geländes nicht erwünscht. Umleitungen und Absperrungen vom Abrissgebäude ermöglichen einen störungsfreien Ablauf.

 

Nach erfolgreicher Trennung vom Versorgungsnetz mit Wasser, Strom und Heizenergie kann der Erdöl- oder Gastank vom beauftragten Entsorger fachgerecht entfernt und der Entsorgung zugeführt werden. Ein Gutachter muss hierbei sorgfältig die Einhaltung des Konzeptes beachten und bei Bedarf nachbessern. Im Voraus ist zu prüfen, ob das beauftragte Unternehmen die erforderlichen Berechtigungen zur Entsorgung vorlegen kann. Mit dem Abschluss der vollständigen Entrümpelung kann die Entkernung des Gebäudes und der Abbruch der Immobilie beginnen. Nach dem Abtransport des Schuttberges erfolgt eine gründliche Reinigung der unbebauten Fläche.

 

Die Nachweise über die sach- und umweltgerechte Entsorgung der Baustoffe müssen dem Gutachter und dem Bauherrn übergeben werden. Am Ende der Abbrucharbeiten steht die Abnahme durch den Bauherrn. Fazit: Beim Rückbau einer Immobilie, die privat oder gewerblich genutzt wurde, ist eine sorgfältige Planung und Überwachung durch einen Sachverständigen notwendig. Überlassen Sie diese Tätigkeiten immer einem Profi. Dann steht der wunschgemäßen Nutzung nichts mehr im Wege.

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