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Private Dienstunfähigkeitsversicherung – im Ernstfall gut abgesichert

Dienstunfähigkeitsversicherung schließt Versorgungslücke im Ernstfall In vielen Bereichen sind Beamte besser abgesichert als Angestellte, jedoch nicht beim Thema der Dienstunfähigkeit. Denn bevor der Beamte eine Dienstunfähigkeitsrente vom Staat erhält, muss er 5 Dienstjahre vorweisen können. Beamte auf Widerruf und auf Probe werden sogar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und müssen auch hier die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen.

 

Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung finden

Es gibt nicht viele Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Auch müssen Verbraucher hier besonders auf die verschiedenen Klauseln achten.  Eine wirklich gute Dienstunfähigkeitsversicherung enthält Leistungsmerkmale und Klauseln wie einen Versicherungsschutz ohne Einschränkungen, Ausbildungs- bzw. Karriereklausel und den dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

„Echte“ und „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung müssen sich Verbraucher über die Formulierung der Klauseln bewusst sein. Denn es gibt verschiedene Varianten, die im Ernstfall negativ für den Kunden ausgelegt werden können. Denn nur die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bietet vollen Schutz im Leistungsfall. Entlässt oder versetzt der Dienstherr den Beamten nach dem Beamtenrecht vorzeitig in den Ruhestand (hier spielt auch der Grund keine Rolle) erhalten die Verbraucher eine Dienstunfähigkeitsrente aus der DU-Versicherung. Bei der „unechten“ Dienstunfähigkeitsklausel richtet sich die Voraussetzung des Erhalts einer privaten Rente nach den Voraussetzungen, die auch für eine Berufsunfähigkeit gelten. Häufig ist jedoch der Fall, dass eine Dienstunfähigkeit noch vor einer Berufsunfähigkeit eintritt.

Private Dienstunfähigkeitsversicherung im Test

Leider gibt es keine aussagekräftigen Tests von Verbrauchermagazinen im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung. Meistens wird die Dienstunfähigkeitsklausel nur erwähnt und die Vertragsbedingungen nicht hinsichtlich der DU-Klausel untersucht und getestet. Von daher sind solche Tests als Grundlage für die Entscheidung nicht geeignet.

Beratung bei der Dienstunfähigkeitsversicherung

Aufgrund von verschiedenen Klauseln und keine relevanten Untersuchungen von Stiftung Warentest wird Verbrauchern von Experten angeraten sich gründlich von einem Fachmann betraten zu lassen.

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