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Steuererklärung ganz einfach für Jedermann

Jeder der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sein Einkommen darlegen. Die Steuererklärung ist für Selbstständige und Freiberufler eine Verpflichtung. Arbeitnehmern, die monatlich Steuern ausgeben und Sozialabgaben leisten, ist die Erklärung der Steuern freigestellt. Wenn Nebeneinkünfte wie Renten oder Mieten die Grenze von 410 Euro übersteigen, kann das Finanzamt jedoch eine Nachzahlung erwarten und es muss eine Erklärung der Steuern abgegeben werden. Für diejenigen, die sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag ausstellen, um die laufende Lohnsteuer zu lindern, gilt das gleiche. Behinderte sind allerdings von dieser Reglung ausgenommen. Gesamteinkommen und Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen ist die Grundlage der Abgabe.

 

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen  werden von dieser Summe dann abgezogen. Das wird "von der Steuer absetzen"benannt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert. Von dem jeweiligen Steuersatz des Steuerzahlers hängt ab wie hoch die Steuerersparnis ist. Der Steuerbonus für Handwerker ist etwas anders geordnet. Hier werden direkt die steuerlich anerkannten Ausgaben von der Steuerschuld abgezogen. Sie können sich auch Hilfe holen, wenn Sie sich nicht alleine an die Formulare trauen. Je nach Höhe Ihrer Einnahmen kostet eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein  innerhalb 40 und 400 Euro im Jahr. Zum Beispiel kann ihnen bei der Steuererklärung auf stbk-berlin.de geholfen werden. Einen weiteren Steuerberater finden Sie auf dieser Website. Allerdings werden in der Regel keine Menschen beratschlagt, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbe-, Land- oder Forstwirtschaft erwirtschaften. Weiterhin kann sich die Steuererklärung aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen für Sie bezahlt machen.

 

Krankheitskosten und Ausgaben für die Beerdigung fallen unter anderem darunter. Sie könnten zum Beispiel auch das Finanzamt mit der freiwilligen Steuererklärung an Ihren Unkosten einschließen, wenn ein Hochwasser Ihre Einrichtung beschädigt hat. Nach bestem Wissen und Gewissen sind die Angaben wahrheitsgemäß in den Steuererklärungen anzufertigen. Dies ist im Vordruck schriftlich zu garantieren. Die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann verbindlich, wenn der Steuerpflichtige infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes oder auch durch längere Abwesenheit an der Unterschrift gehindert ist. Innerhalb gesetzlicher oder behördlicher Fristen muss, wer eine Steuererklärung abzugeben hat, seiner Verpflichtung folgen. Die Finanzbehörde hat umfassende Sanktionsmöglichkeiten wie etwa Verspätungszuschläge oder Schätzungen, falls ein Steuerbürger seine Pflichten nicht oder verspätet erfüllt. Wenn man eine Erklärung nicht abgibt, kann man sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

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