Gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde und der Eigenkontrollverordnung, ist der Betrieb von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten vom Betreiber eigenverantwortlich zu überwachen. Dabei ist es auch möglich Dritte hinzuzuziehen. Falls Sie noch niemanden an der Hand haben finden, sie hier mehr Informationen. Bei dem Einbau, Betrieb und Unterhalt der Abscheideranlagen, muss stark darauf geachtet werden, dass dies nach den DIN-Normen geschieht. Abscheider sind Behälter in denen verunreinigte Abwässer, bis auf ein Minimum zurückgehalten und nach dem Schwerkraftprinzip grob gesäubert werden. Gelangt Beispielsweise eine Mischung aus Öl und Wasser in einem Leichtflüssigkeitsabscheider, trennt sich, aufgrund der unterschiedlichen Konsistenzen der beiden Stoffe das Öl vom Wasser.
Deshalb ist es erforderlich bei der Generalinspektion eine Dichtheitsprüfung des Abscheiders durchzuführen. Bei solch einer Prüfung werden von der Innenwand bis hin zur Tarierung der Verschlussanlage alle technischen Teile geprüft. Jeder Betreiber von Ölabscheider Anlagen und Koaleszenzabscheidern sowie Unternehmen, die Fettabscheider beispielsweise in Großküchen nutzen, sollten darüber informiert sein, dass sie dazu verpflichtet sind, gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes ihre Anlagen regelmäßig inspizieren und warten zu lassen. Wenn sie noch auf der Suche nach einem passenden Abscheider sind, finden Sie bei Kessel eine Auswahl an verschiedenen Angeboten. Desweiteren ist es ebenfalls sehr wichtig, auch die Abwasserkanäle und Sandfangeinrichtungen regelmäßiger Inspektionen und Wartungen zu unterziehen. Zudem sind dies die Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Abwassersystem und für den Grundwasserschutz.
Die Funktionen der Kanalisation werden durch Ablagerungen, Abflusshindernisse und bauliche Schäden beeinträchtigt. Das Abwasser muss vorbehandelt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass Öl oder Benzin ins Entwässerungsnetz gelangen. Dass Schadstoffe das Trink- und Grundwasser verunreinigen können, wird auf diese Weise verhindert. Bevor also das Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, trennen die Abscheider vorher das Wasser von schädlichen Stoffen. Die Anlagen sollten allerdings nicht nur inspiziert werden wenn sie in Betrieb genommen werden sonder auch alle 5 Jahre danach. Werden hierbei schon technische Mängel festgestellt, müssen diese entweder sofort behoben oder im Prüfbericht festgehalten werden.