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Buchhaltungsbüro
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Wirtschaftsprüfung & Jahresabschlussprüfung

Die Abschlussprüfer führen die Prüfung der externen Rechnungslegung von Unternehmen durch. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder vertraglicher Vereinbarung folgt die Abschlussprüfung. Ob die Buchführung und der Lagebericht Gesetz und Satzung entsprechen, soll mit der Jahresabschlussprüfung festgestellt werden. Im Regelfall ist die Abschlussprüfung eine Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.  Die wesentlichen Abstimmungsprüfungen, Übertragungsprüfungen, rechnerischen Prüfungen und Belegprüfungen sind durchzuführen. Die Prüfung der Buchführung erfolgt meist durch Stichproben. Konten des Zahlungsverkehrs, des Warenverkehrs und der Personen sind die Schwerpunkte der Prüfung. In Arbeitspapieren und Prüfungsberichten werden die Ergebnisse festgehalten.

 

Bei der Planung, Durchführung und Überwachung der Jahresabschlussprüfung dienen die Arbeitspapiere als Hilfsmittel zur Unterstützung, der Vorbereitung von Folgeprüfungen, Dokumentation der Prüfungshandlungen und Ergebnisse, Nachweissicherung in Regressfällen sowie als Grundlage für den Prüfungsbericht. Für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Größen ist die Prüfung des Jahresabschlusses zwingend vorgeschrieben. Es sind Rahmenfestlegungen hinsichtlich der Prüfungsträger, Prüfungsgegenstände und Mitteilung des Prüfungsergebnisses für die Jahresabschlussprüfung festgelegt. Prüfer hierfür können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Die Aufgabe der Abschlussprüfer übernehmen zum Beispiel die Marktfort Rehbaum & Kollegen GmbH aus Warendorf oder das Unternehmen Deitmer aus Münster.

 

Desweiteren ist es wichtig zu wissen, dass ohne eine modernen Prüfungs- und Datenanalysesoftware die Anforderungen an einer Abschlussprüfung nicht mehr erfüllt werden können. Solche Softwares werden beispielsweise von IDEA aus Stuttgart angeboten. Es müssen zeitraubende manuelle Tätigkeiten reduziert und die Effizienz gesteigert werden um vor dem Hintergrund steigender Kosten die Prüfungsqualität sicherzustellen. Desweitern bestehen für die Geschäftsführer Einflussmöglichkeiten für den Prüfungsbericht. Doch zunächst legt der Abschlussprüfer in eigener Verantwortung Form und Inhalt des Berichtes fest. Grundsätzlich wird er jedoch bereit sein, Wünsche des Unternehmens zu berücksichtigen. Dies allerdings auch nur, wenn die Wünsche des Unternehmers sich auch nicht mit den Berichtspflichten widersprechen. Dem Geschäftsführer ist desweitern anzuraten, ein Vorwegexemplar zu erbitten und dieses sorgfältig zu prüfen um Fehler zu vermeiden. Die Partner, deren Interessen durch das zu prüfende Unternehmen berührt sind, sollen durch die Jahresabschlussprüfung geschützt werden.

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