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Wissenswertes zum Elterngeld

Wie schön ist es doch, dass wir in einem Sozialstaat leben. So müssen sich Eltern bei sich ankündigendem Nachwuchs nicht so viele Gedanken machen um die finanzielle Absicherung. Denn um den Einkommensverlust, durch die Verpflegung von dem Neugeborenen, zu kompensieren, hat Vater Staat das Elterngeld erfunden. Hierbei wird in der Regel 67% des durchschnittlichen Einkommens des letzten Jahres gezahlt. Die Mittel werden durch Steuergelder finanziert und die Eltern müssen diese nicht zurück bezahlen. Als Geringverdiener wird stufenweise bis zu 100%  des Einkommens vergütet. Minimal erhält man 300 Euro, maximal 1800. Der Mindestbetrag wird an Elternteile gezahlt, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Darunter zählen zum Beispiel Studenten. Mit einem Elterngeldrechner lässt sich der Betrag genau bestimmen. Denn die Berechnung ist nicht einfach nachzuvollziehen. Den Elterngeldrechner kann man unter anderem auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden. Denn Elterngeld Antrag sollte man so früh wie möglich stellen. Denn wann Elterngeld beantragen, ist nicht unerheblich. Nur die letzten drei Monate vor Antragsstellung werden nämlich rückwirken gezahlt. Hierbei ist der Poststempel maßgebend. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mitsamt allen Unterlagen von Krankenkasse und Arbeitgeber reicht man bei der Elterngeldstelle ein. Diese findet man zumeist im örtlichen Rathaus. Doch auch postalisch kann man den  Antrag einreichen. Im Übrigen ist es egal, welches Elternteil die vollen zwölf Monate bezieht. Zwar nehmen in Deutschland noch immer Frauen in der Regel den Erziehungsurlaub wahr, doch der Anteil der Männer wird zunehmend größer. Zwar sind wir hier noch nicht auf skandinavischem Niveau, doch wächst die Akzeptanz, dass auch Väter einen Teil der Erzieherrolle übernehmen in Deutschland zunehmend.

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