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Das Thema Filesharing geistert immer wieder durch die Medien. Beim Filesharing werden Dateien wie Musik, Filme etc. über Tauschbörsen mit anderen Tauschbörsennutzern geteilt. Beim Filesharing kann es jedoch auch zu Abmahnungen kommen. Meist werden diese im Auftrag des Urhebers von Kanzleien durchgeführt und beinhalten eine Unterlassungsklage sowie Geldforderungen für Schadenersatz etc. Die Beschuldigten sind meist überrascht, da sie sich entweder über ihre Beteiligung bei einer Tauschbörse nicht im Klaren waren oder sie wirklich kein Filesharing betrieben haben. Hat man eine Filesharing Abmahnung erhalten, sollte man nicht versuchen, die Sache auszusitzen. Stattdessen ist es wichtig, dass man sich einen kompetenten Rechtsbeistand wie den Rechtsanwalt Andreas Gerstel sucht.
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Seite aufgenommen am: 06.08.2012
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