Rechtsanwälte sind Fürsprecher. Sie vertreten ihren Mandanten vor Gericht und setzen sich für ihn ein. Fachanwalt: Hat der Rechtsanwalt ein Gebiet, in dem er sich besonders gut auskennt, kann er zur Rechtsanwaltskammer gehen und die Erlaubnis zum Tragen des Titels Fachanwalt erhalten. Jeder Fachanwalt muss sich regelmäßig fortbilden und den Nachweis der zuständigen Rechtsanwaltskammer zeigen. Syndikus: Bei einem Unternehmen angestellte Rechtsanwälte werden Syndikus genannt. Seinen Arbeitgeber darf er nicht gerichtlich vertreten. Sozietäten: Bürogemeinschaften von Rechtsanwälten werden als Sozietäten bezeichnet. Sie treten unter einer gemeinsamen Bezeichnung auf.