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Dr. Moritz Votteler ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland und als Avocat in Frankreich zugelassen. Im Bereich des französischen Rechts löst er als Anwalt ihre Probleme im französischen Erbrecht, bei Fragestellungen hinsichtlich einer französischen Immobilie die geklärt werden müssen. Im französischen Immobilienrecht, insbesondere dann, wenn Sie ein Grundstück bzw. Haus in Frankreich erwerben, veräußern oder mieten/vermieten wollen. Aber auch im französischen Gesellschaftsrecht berät er zahlreiche Mandanten, die Gesellschafter einer französischen Gesellschaft sind, im droit des sociétés, dem französischen Gesellschaftrecht. Gerne klärt Rechtsanwalt Dr. Votteler Ihre Fragestellungen hinsichtlich des französischen Vertragsrechts. Hinsichtlich der Auslandsvollstreckung berät Dr. Votteler, unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Mandanten, ob und wie eine Forderung gegen inen säumigen Schuldner geltend gemacht werden soll.
Premiumeintrag: Eintrag aufwerten lassen [ einmalig 99 Euro ]
Seiteninhaber: Moritz Votteler
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Dr. Moritz Votteler ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland und als Avocat in Frankreic...
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Seite aufgenommen am: 21.01.2013
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