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Erben mehrere Personen gemeinsam, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass alle Miterben über eine sog. Gesamthandsgemeinschaft verbunden sind. Keiner der Erben kann alleine handeln, er benötigt stets mindestens die Mehrheit der Erbengemeinschaft hinter sich. In meinem Blog erfahren Sie alles wichtige zur Entstehung, Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Möglichkeiten zum Verkauf des Erbteils, durch die man ohne Zustimmung der Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden kann.
Premiumeintrag: Eintrag aufwerten lassen [ einmalig 99 Euro ]
Seiteninhaber: Dr. Stephan Seitz
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Erben mehrere Personen gemeinsam, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass alle Miterbe...
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