Das Erbrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Erbfall auftritt. Ein Erbfall ist der Tod eines Erblassers.
Das Erbrecht ist sowohl im Grundgestz als auch im BGB verankert. Wenn kein Testament o.ä. vor dem Tod vorbereitet worden ist, wird das Erbe gemäß den Vorschriften des BGB aufgeteilt.
Das Erbe muss nicht immer angenommen werden. Es kann auch ausgeschlagen werden. Dies erfolgt meist in denjenigen Fällen, in denen der Erblasser verschuldet war und das restliche Erbe die Schulden nicht deckt.