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Sie haben einen Ratenkreditvertrag abgeschlossen, den Sie nicht mehr bedienen können und die Restschuldversicherung greift nicht ein? Dann wenden Sie sich an einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der sich im Kreditrecht auskennt. In vielen Fällen können Sie sowohl den Kreditvertrag als auch den Restschuldversicherungsvertrag widerrufen, sodass lediglich eine ganz geringe Restschuld verbleibt. Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Ruth Stefanie Breuer gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit einem auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
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Seite aufgenommen am: 03.01.2014
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