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Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, müssen mehr noch als Angestellte an eine private Altersvorsorge denken. Vor der Einführung der Rürup-Rente hatten sie dabei keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung. Denn im Sinne der Riester-Rente sind Selbstständige nicht förderberechtigt. Seit 2005 können Selbstständige mit einer Rürup-Rentenversicherung von staatlicher Förderung profitieren. Wie diese Förderung aussieht und welche Vor- und Nachteile die Rürup-Rente für Selbstständige mit sich bringt, erfährt man auf www.rente-fuer-selbstaendige.de.
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Seite aufgenommen am: 03.06.2011
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