Der Begriff Rentenversicherung umfasst in Deutschland zwei Komplexe. Zum einen bezeichnet er das staatliche Rentensystem, zum anderen meint er die individuelle Altersvorsorge. Diese sitzt in Deutschland auf zwei Füßen. Im Rahmen des Generationenvertrags ist jeder Arbeitnehmer über den Staat versichert. Die jüngere Generation kommt für die Rente der Älteren auf. Durch den demographischen Wandel ist auch eine private Rentenversicherung notwendig geworden. In dieser zahlt der Versicherte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Beiträge und bekommt diese später als monatliche Leibrente ausgezahlt.