Bausparkassen sind spezielle Kreditinstitute welche überwiegend Finanzierungen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zur Verfügung stellen. Hierzu wird bei Abschluss eines Bausparvertrages eine bestimmte Bausparsumme festgelegt. Sofern das Mindestguthaben, (in der Regel 40 oder 50 Prozent) der Bausparsumme, erreicht ist, gilt der Vertrag als Zuteilungsreif. Folglich stellen Bausparkassen dem Kunden, unter Einhaltung bestimmter Bonitätsprüfungen, das vereinbarte Bauspardarlehen zur Verfügung. Bausparkassen selbst unterliegen dem Bausparkassengesetz sowie gesetzlichen Bestimmungen und werden zudem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt.