Oberstes Gebot des Naturschutzes ist der Erhalt von Pflanzen und Tieren in ihrer natürlichen Umgebung sowie der Schutz von Landschaften. Alle wichtigen Punkte zum Erreichen der Ziele sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Ein großer Schritt zum Naturschutz wurde durch Ausweisungen von Schutzgebieten bewirkt, wie Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks oder Naturdenkmäler. Das erste Deutsch Naturschutzgebiet wurde bereits 1836 erschlossen. In den siebziger Jahren bekam der Naturschutz durch die Aktivitäten des Club of Rome neue Impulse, der Club machte klar, dass Natur nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Seit 1992 gibt es eine europäische Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume.