Das Sozialrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und dient dem Grundsatz des Sozialstaatsprinzips. Danach hat der Staat die Aufgabe ein menschwüdiges Leben zu gewährleisten und dafür sowohl materielle als auch immaterielle Hilfen zu leisten. Diese Aufgabe wird vom Grundgesetz vergeben und ist daher besonders wichtig. Das Sozialrecht beinhaltet alle Regelungen im Bereich des sozialen Systems. Darunter fallen unter anderem das Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, das Unfallversicherungsrecht und auch die Regelungen über das Arbeitslosenversicherungsrecht.