Nachdem 1965 eine Erneuerung der Handwerksordnung stattfand, wurde die Berufsbezeichnung des Polsterers oder Dekorateurs in Raumausstatter umgewandelt. Ein Raumausstatter ist somit eine deutsche Berufsbezeichnung eines Handwerkers, der für die Gestaltung von Innenräumen zuständig ist. Eine Ausbildung ist zwingend erforderlich und dauert 3 Jahre an, erst nach dem Bestehen der Gesellenprüfung kann sich der Auszubildende Raumausstatter nennen. Der Aufgabenbereich eines Raumausstatters beinhaltet das Polstern und Bespannen von Möbeln, das Verlegen von elastischen Bodenbelägen, Fensterdekorationen, die Bekleidung von Wandbespannungen oder Tapeten und der Aufbau oder die Herstellung von Sichtschutzvorrichtungen. Ein Raumausstatter ist daher für die Gestaltung und/oder Herstellung des jeweiligen Aufgabenbereiches zuständig.