Patent- und Schutzrechte schützen Unternehmen vor dem Missbrauch ihrer eigenen Ideen, Erfindungen und Namen. Dem Anmelder dieser Rechte wird ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz eingeräumt. Die Nachahmung der angemeldeten Idee ist strengstens untersagt. Der Anmelder hat eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Die Dauer dieser Schutzrechte beträgt ungefähr zwei bis zweieinhalb Jahre. Falls die Gebühr für die Verlängerung dieser Rechte nicht bezahlt wird, verfällt der Schutz. Auch ein Widerruf oder eine Nichtigkeitserklärung des Patents ist möglich.