Das Recht wird in Gesetzen, z.B. dem Grundgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, der Straßenverkehrsordnung (StVO) etc. festgelegt. Das oberste Organ der Rechtsprechung ist in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Alle Gerichte sorgen für die Einhaltung des Rechtes. Urteile werden von Gerichten "Im Namen des Volkes" gefällt. Es gibt sie sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht. Gegen die meisten Urteile kann man Berufung und/oder Revision vor einem höheren Gericht einlegen. Urteile werden erst mündlich verkündet und dann in Schriftform erstellt.