Zahnarzt in der EU: Das Arbeitsgesetz Europas ermöglicht es seinen Bewohnern, sich frei der Entscheidung zu stellen, in welchem Land man seine Qualifikationen ausüben möchte.
Um sich innerhalb der europäischen Union als legal praktizierender Zahnarzt zu betätigen, gelten gewisse Grundregeln: Nachweise der Qualifikationen müssen der lokalen Aufsichtsbehörde zeitgleich mit dem Antrag zugesendet werden.
Zu diesen gehören die zahnärztlichen Grundqualifikationen, wie das mindestens fünfjährige Studium mit praktischem Bezug.
Alle Aktivitäten in diesem Bereich sind im Anhang der Bewerbung aufzulisten. Rückmeldung erhalten Sie innerhalb eines Monats.