Ein Arzt umfasst die überwiegende Aufgabe der Heilung von Krankheiten. Die Vorbeugung, Erkennung und die eigentliche Behandlung (Therapie) muss der Arzt für seine Patienten erbringen. Ärzte unterliegen einer Zulassung (Approbation) mit staatlicher Überwachung. Die Bezeichnung „Arzt“ ist vom altgriechischen „ἀρχίατρος“ [arkhíatros] (der Oberheiler oder Leibheiler) abgeleitet. In der Frühzeit auch als „archiater„ bezeichnet, beschäftigt sich der Arzt mit der Erkennung, der Behandlung sowie der Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen und nicht zu letzt mit der Vorbeugung. Diese Tätigkeiten werden allgemein als Patientenversorgung bezeichnet. Der Beruf des Arztes ist so alt, wie die menschliche Gesellschaft selbst. Schon seit Urzeiten gibt es Heilkundige und Schamanen, die mit Kräutern und Ritualen Menschen geheilt haben. Um als Arzt tätig werden zu können, muss jeder ein Medizinstudium über zwölf Semester (sechs Jahre) absolvieren. Am Ende des Studiums steht ein Staatsexamen, womit eine staatliche Zulassung (Approbation) erworben wird.