Freizeitparks gibt es in zwei Variationen. Es kann ein Vergnügungspark sein oder eine Parkanlage. In einem Vergnügungspark befinden sich diverse Fahrgeschäfte, Ausstellungen oder Vorstellungen. Im Gegensatz zum Jahrmarkt ist ein Vergnügungspark dauerhaft und nicht nur für kurze Zeit aufgebaut. Damit eine Parkanlage als Freizeitpark gilt, darf die Parkanlage nicht nur gärtnerisch angelegt sein. In dem Park müssen auch Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung vorhanden sein. Hierzu zählen unter anderem eine Minigolfanlage oder ein Spielplatz.